ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SPRACHEN KOLL GMBH FÜR ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH VON DIALOGDOLMETSCHLEISTUNGEN (TELE- UND VIDEODOLMETSCHEN)

I. ALLGEMEINES

Die verwendete männliche Sprachform dient der Vereinfachung und gilt ebenso für alle anderen Geschlechtsausprägungen.

Für sämtliche bestehende und zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen Sprachen Koll GmbH (im Folgenden „Sprachen Koll“ oder „Sprachen Koll GmbH) mit Hauptsitz in Marktstraße 35, 4201 Gramastetten, Österreich und dem Kunden gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung.
Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen, firmenmäßig gezeichneten Bestätigung von Sprachen Koll GmbH. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung eigener AGB.

II. UMFANG DER LEISTUNG – DOLMETSCHEN (VOR-ORT- UND VIDEOCALL-DOLMETSCHUNGEN)

Vertragsgegenstand

Je nach Einschätzung von Sprachen Koll kommt ein Dolmetscher oder ein Team von mindestens zwei Dolmetschern zum Einsatz. Für die Organisation des Dolmetscherteams wird im Bedarfsfall ein zusätzlicher Koordinationsbeitrag bzw. eine Organisationspauschale berechnet. Die Zusammenstellung des Teams liegt im Verantwortungsbereich von Sprachen Koll GmbH. Vertragsgegenstand ist die Organisation von Dolmetschleistungen inklusive der gesamten Vorbereitung des Einsatzes, die Bereitstellung des/r Dolmetscher(s) und etwaige Nachbearbeitung des Auftrages für die Veranstaltung des Auftraggebers auf der Grundlage der vom Auftraggeber bekannt gegebenen und im Auftrag schriftlich vereinbarten Anforderungen. Dies schließt auch Dolmetschung per Videocall seitens Sprachen Koll GmbH ein.

Dialogdolmetschleistungen (einschließlich Tele- und Videodolmetschen) betreffen Dolmetscheinsätze im Rahmen von sozialen, rechtlichen und medizinischen Szenarien, regeln beiderseitige Rechte und Pflichten und enthalten für Sie als Auftraggeber wichtige Informationen. Sprachen Koll GmbH erfüllt den Auftrag, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir ggf. auch mit Sublieferanten (Dolmetschern) zusammenarbeiten.

Erfassung des Anforderungsprofils – Änderungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sprachen Koll bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen hinsichtlich der erwünschten Sprachkombinationen, Besetzungsmodalitäten, Form der Veranstaltung bzw. etwaiger gesonderter, über die für erfahrene Dolmetscher üblichen Fachkenntnisse hinausgehenden Anforderungen schriftlich mitzuteilen. Etwaige Abänderungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten nur bei schriftlicher, firmenmäßig gezeichneter Bestätigung durch Sprachen Koll und werden ggf. zusätzlich verrechnet.

Vergütung Die provisorische Höhe der Vergütung für Dolmetschtermine ergibt sich aus der Auftragsbestätigung für die gewählte Dienstleistung. Die definitive Abrechnung erfolgt nach erbrachter Dienstleistung. Soweit nicht explizit abweichend festgehalten, erfolgen die Preisangaben in EURO und exkl. USt. und sonstiger Abgaben.

Im Falle von Online-Dolmetscheinsätzen beginnt die kostenpflichtige Zeitmessung ab dem Zeitpunkt, ab welchem beide Parteien den Videocall gestartet haben. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Der vereinbarte Stundensatz wird pro angefangene Stunde fällig. Die Zeitmessung wird gestoppt, sobald alle Parteien den Videocall verlassen haben oder die Dolmetschdienste explizit beendet werden.

Im Falle von Dolmetscheinsätzen vor Ort beginnt die Zeitmessung an dem Zeitpunkt, zu dem die Anwesenheit des Dolmetschers erforderlich ist, und umfasst somit auch etwaige Vorbesprechungen, Sprechtests bzw. Tests der Technik oder andere erforderliche Maßnahmen vor dem tatsächlichen Beginn der Dolmetschleistung.

Ein Anspruch auf Vergütung seitens Sprachen Koll entsteht, sobald die Dienstleistung erbracht wurde oder eine kostenpflichtige Stornierung vorliegt.

Ton- oder Videoaufzeichnungen Ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Film- oder Tonaufzeichnungen gemacht werden. Für Aufzeichnungen, die via Internet, Fernsehen oder Radio ausgestrahlt werden sollen, behalten wir uns vor, ein höheres Honorar in Rechnung zu stellen (siehe Punkt „Honorar“ unten). Mitschnitte der Dolmetschung, Live-Streaming für eine Ausstrahlung via Internet, TV, Rundfunk, Podcasts u.ä. werden zusätzlich verrechnet, dies auch dann, wenn keine gesonderten diesbezüglichen Vereinbarungen getroffen wurden und unabhängig davon, ob die technische Realisierung gelingt bzw. die Aufzeichnungen tatsächlich verwendet werden. Jeglicher Verzicht auf eine derartige zusätzliche Verrechnung gilt nur dann, wenn er schriftlich getroffen und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

Materialien zur Vorbereitung Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. Sprachen Koll GmbH für jeden Dolmetscher des Teams ausreichend Informationsmaterial und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da die Qualität der Dolmetschung wesentlich von der Vorbereitung der Dolmetscher und somit von den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen (Vortragsmanuskripte, Programme, Einladungen, Tagesordnungen, Referenzmaterialien früherer Veranstaltungen, eine Liste mit für die Veranstaltungen relevanten Webseiten wie allgemeinen Webseiten zum Thema, Webseiten der teilnehmenden Unternehmen/Institutionen/Verbände, Glossare, Filmskripts bzw. Videos usw.) abhängt, was besonders für während der Veranstaltung verlesene Texte bzw. gezeigte Videos/Filme gilt. Sämtliche Unterlagen zur Vorbereitung sind an Sprachen Koll bei Vorliegen, jedoch spätestens drei (3) Tage vor Veranstaltungsbeginn, per Mail an die E-Mail-Adresse office@sprachen-koll.at bzw. jede andere, von Sprachen Koll im Einzelfall bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln, nach Möglichkeit in MS-Word, jedoch keinesfalls in anderen Programmen als MS-PowerPoint oder als Pdf-Datei. Videos bzw. Filme, die im Zuge der Veranstaltung gezeigt werden, werden nur dann gedolmetscht, wenn die wortgenauen Skripts bis spätestens fünf (5) Werktage vorher übermittelt wurden. Sollten Unterlagen nur in einem anderen Format als den genannten zur Verfügung stehen, so ist das entsprechende Programm mitzuliefern und der Auftraggeber für die Bereitstellung der erforderlichen Nutzerlizenzen für sämtliche Dolmetscher sowie das Büro der Sprachen Koll selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für während der Veranstaltung gezeigte Video- bzw. präsentierte Audioaufnahmen. Ist eine Übermittlung der Vorbereitungsmaterialien auf elektronischem Wege nicht möglich, so sind der Sprachen Koll sämtliche Materialien in der Zahl der zum Einsatz kommenden Dolmetscher zuzüglich eines Exemplars für Sprachen Koll per Boten/auf dem Postweg zu übermitteln, wobei diese spätestens fünf (5) Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei Sprachen Koll eintreffen müssen. Die Unterlagen werden sodann von Sprachen Koll an die einzelnen Teammitglieder weitergeleitet, wobei die Kosten hierfür vom Auftraggeber im Zuge der Endabrechnung in Rechnung gestellt werden. Wird Sprachen Koll Referenzmaterial in nicht ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, so ist Sprachen Koll berechtigt, eine Vervielfältigung desselben selbst vorzunehmen und die Kosten hierfür dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Werden von Seiten des Auftraggebers Unterlagen nicht wie vereinbart, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet dies Sprachen Koll von jeglicher Haftung bezüglich der Qualität der geleisteten Dolmetschung oder erlaubt es Sprachen Koll, den Auftrag zu stornieren, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Entschädigung oder Ersatz hat. Vom Veranstalter gewünschte und außerhalb der vereinbarten Veranstaltungszeiten anberaumte Vorbesprechungen werden extra zu den für Dolmetschungen üblichen Honorarsätzen und Bedingungen in Rechnung gestellt.

Der folgende Abschnitt gilt nicht für Videocall-Dolmetschungen.

Spesen Bei Veranstaltungen außerhalb von Gramastetten bzw. bei Veranstaltungen innerhalb von Gramastetten im Falle der durch die Veranstaltung bedingten Notwendigkeit, Dolmetscher/Techniker von einem anderen Ort einzusetzen (lokal nicht/nicht mehr verfügbare Sprachkombination usw.), trägt der Auftraggeber sämtliche, mit diesem Einsatz verbundene, Spesen. Diese umfassen insbesondere, jedoch nicht exklusiv, die Reisespesen bzw. Aufenthaltskosten in dem durch die jeweilige Situation erforderlichen Zeitraum. Bei Veranstaltungen außerhalb von Gramastetten werden Spesen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Wohnortes/Berufswohnsitzes des Teammitglieds berechnet. Werden vom Veranstalter zu übernehmende Spesenbeträge (z.B. Flugkosten, Übernachtungen u.ä.) umständehalber von Sprachen Koll vorausbezahlt, ist diese berechtigt, diese ab Zahlung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen und sind diese unverzüglich vom Veranstalter zu erstatten.

a) Reisespesen An Reisespesen werden unabhängig von der tatsächlich gewählten Reiseart bei Einsätzen innerhalb Österreichs entlang der Hauptstrecken der ÖBB (Westbahn, Südbahn) üblicherweise die Bahnkosten 2. Klasse zum Normaltarif laut ÖBB-Webseite sowie die lokalen Transportkosten am Veranstaltungsort in Rechnung gestellt, soweit dies angemessenerweise akzeptabel ist. Am Veranstaltungsort werden üblicherweise Taxidienste in Anspruch genommen. Bei Veranstaltungsorten abseits der Hauptstrecken der ÖBB (Westbahn, Südbahn) steht es dem Auftraggeber frei, auf seine Kosten einen Sammeltransport für die Teammitglieder zu organisieren, wobei hierfür eine für die einzelnen Teammitglieder akzeptable Frequenz zu gewährleisten ist bzw. unakzeptable Anschlusswartezeiten (mehr als 30 Minuten) zu vermeiden sind. Auf Wunsch des Auftraggebers und bei zeitlich vorteilhaften Verbindungen sind auch innerhalb Österreichs Flugverbindungen akzeptabel, wobei die Kosten direkt vom Auftraggeber zu übernehmen sind. Bei internationalen Einsätzen steht es Sprachen Koll frei, die Reiseart der Teammitglieder zu wählen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. In jedem Fall sind die jeweiligen örtlichen Reisekosten am Ausgangs- und Zielort ebenfalls vom Veranstalter zu übernehmen. Ist aus Gründen Höherer Gewalt eine Anreise auf dem geplanten und vereinbarten Wege nicht möglich (z.B. katastrophen- oder terrorbedingte Sperren), so kann auf Ermessen von Sprachen Koll zur Sicherstellung der vereinbarten Dienstleistung eine andere Reiseart gewählt werden und sind diese (etwaig zusätzlich) entstehenden Reisekosten vom Veranstalter zu übernehmen, selbst wenn diese nicht dem üblichen Reisemodus entsprechen (Km-Geld, Maut usw.). Bei Ausfällen der ursprünglich gewählten Verkehrsverbindung in Folge Höherer Gewalt (z.B. Flugausfälle oder Verspätungen wegen technischer Pannen, Streiks usw.) ist der Auftragnehmer berechtigt, sollte dies zur Einhaltung der rechtzeitigen Ankunft bei der Veranstaltung erforderlich sein, eine andere Verbindung zu buchen und diese unabdingbare Buchung dem Kunden ebenfalls in Rechnung zu stellen, selbst für den Fall, dass dieser nicht erreichbar war bzw. keine schriftliche Genehmigung des Kunden eingeholt wurde/werden konnte. Erfolgt die Anreise umständehalber auf andere Art als per einfacher direkter Zugverbindung oder Anfahrt mit dem Auto, so obliegt die Organisation der Reise grundsätzlich dem Kunden.

b) Aufenthaltskosten Aufenthaltskosten umfassen Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Bei Veranstaltungen außerhalb von Gramastetten bzw. bei Veranstaltungen innerhalb von Gramastetten im Falle der durch die Veranstaltung bedingten Notwendigkeit, Dolmetscher/Techniker von einem anderen Ort einzusetzen (lokal nicht/nicht mehr verfügbare Sprachkombination usw.) erfolgt die Anreise am Tag vor Veranstaltungsbeginn. Falls nicht ausdrücklich anderslautend schriftlich vereinbart, übernimmt der Auftraggeber die Organisation der Unterbringung (Reservierung Buchung, Direktverrechnung). Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder in einer gleichwertigen Einrichtung, wobei als Mindestkategorie 3 Sterne vereinbart werden. Es sind Einzelzimmer in entsprechender Anzahl der Teammitglieder zur Verfügung zu stellen. Die Zimmer sind vom Auftraggeber direkt zu organisieren und zu begleichen, Reservierungen sind auf den Namen „Sprachen Koll GmbH“ vorzunehmen. Sollte auf Grund der spezifischen Gegebenheiten bei einer spezifischen Veranstaltung der Technikaufbau mehr als ein (1) Tag vor Veranstaltungsbeginn begonnen werden müssen, so sind die Aufenthaltskosten der Techniker ab diesem Zeitpunkt bzw. dem betreffenden Vorabend zu übernehmen. Entsprechen die vom Auftraggeber bereit gestellten Zimmer wider Erwarten nicht den vereinbarten Kriterien, ist Sprachen Koll berechtigt, Zimmer in einem anderen Beherbergungsbetrieb der vereinbarten Kategorie zu nehmen und diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Abreise erfolgt üblicherweise am letzten Tag der Veranstaltung. Ist dies aus zeitlichen/logistischen Gründen nicht möglich/zumutbar (Abreise nach letzter Zugverbindung zum Wohnsitz des Teammitglieds, Veranstaltungsende nach 20:00 usw.), ist auch die Übernachtung für diese Nacht vom Auftraggeber zu übernehmen. An Veranstaltungstagen bzw. dem Anreisetag, dem Abreisetag oder eventuellen Zwickeltagen stellt der Auftraggeber für jedes Teammitglied drei (3) Hauptmahlzeiten zur Verfügung (Anreisetag, wenn nicht Veranstaltungstag und nicht anders vereinbart, nur Abendessen, Abreisetag, wenn nicht Veranstaltungstag und nicht anders vereinbart, nur Frühstück), wobei, wenn nicht anders vereinbart, das Frühstück üblicherweise am Beherbergungsort, das Mittagessen am Veranstaltungsort und das Abendessen nach freier Wahl der Teammitglieder bereit zu stellen ist. Bei einer An- bzw. Abreisedauer von mehr als vier (4) Stunden pro Strecke können während der Reise eingenommene Mahlzeiten dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Falls nicht schriftlich anders lautend vereinbart, übernimmt der Auftraggeber die Kosten hierfür direkt. Werden einzelne Mahlzeiten nicht vom Auftraggeber bereitgestellt, so werden sie diesem von Sprachen Koll im Zuge der Endabrechnung in Rechnung gestellt oder von diesem durch eine vereinbarte Verpflegungspauschale abgegolten. Während der Dolmetscheinsätze sind den Teammitgliedern unabhängig vom Veranstaltungsort vom Veranstalter ausreichend Getränke (üblicherweise Mineralwasser und Säfte) zur Verfügung zu stellen, zudem mindestens einmal pro Halbtag auch Kaffee/Tee sowie Snacks (Kuchen oder Brötchen). Die Kosten hierfür sowie die Kosten für die Pausengetränke/Erfrischungen sind vom Veranstalter zu übernehmen. Werden vom Veranstalter keine Getränke bzw. Erfrischungen zur Verfügung gestellt, so übernimmt dies der Auftragnehmer und verrechnet dafür pro Dolmetscher die Pauschale von EUR 20 exkl. USt. für Getränke während der Einsatzzeiten pro Tag bzw. pro Halbtag je EUR 15 exkl. USt. für Kaffee/Tee und Snacks. Nicht veranstaltungsbedingte Telefonkosten einzelner Teammitglieder, Kosten für Minibar, Kosten für eventuelle Begleitpersonen eines Teammitgliedes usw. sind nicht vom Auftraggeber zu übernehmen. Werden diese nicht wie üblich vom jeweiligen Teammitglied bei Abreise beglichen, ist dies Sprachen Koll schriftlich unter Bezeichnung des Teammitgliedes bzw. der Art und Höhe der Kosten binnen drei (3) Tagen ab Veranstaltungsende bekannt zu geben, berechtigt den Veranstalter jedoch nicht zu einer Aufrechnung mit dem von Sprachen Koll für die Veranstaltung in Rechnung gestellten Rechnungsbetrag. Wird eine Spesenpauschale vereinbart, so bezieht sich diese ausschließlich auf die Reisekosten, niemals jedoch auf Unterkunft und Verpflegung.

Honorar Das für Dolmetschleistungen in Rechnung gestellte Honorar bestimmt sich ausschließlich nach den Tarifen der Sprachen Koll GmbH bzw. nach deren schriftlichen Kostenvoranschlägen.

Kostenvoranschläge gelten ausschließlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Sind auf Grund einer zeitlich verzögerten Buchung (mehr als sieben (7) Tage nach Angebotslegung) die ursprünglich angebotenen Dolmetscher nicht mehr verfügbar und müssen daher Dolmetscher zu einem höheren Tarif/erweitertem Spesenaufwand gebucht werden, so ist Sprachen Koll GmbH berechtigt, diesen Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen, und zwar auch dann, wenn dies dem Kunden nicht explizit mitgeteilt wurde/werden konnte. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinien. Dolmetschtarife werden im Allgemeinen nach Halb- bzw. Ganztagen berechnet. Ein Halbtagessatz umfasst eine maximale reine Anwesenheit der Dolmetscher am Veranstaltungsort von vier (4) Stunden. Ein Ganztagessatz umfasst a) entweder a) eine Anwesenheitszeit der Dolmetscher am Veranstaltungsort von acht (8) Stunden oder b) für den Fall, dass die Veranstaltung durch lange, im Programm vorgesehene Pausen von mehr als drei (3) Stunden in einem Stück unterbrochen wird, eine reine Arbeitszeit von sechs (6) Stunden. Darüber hinaus werden Überstundensätze pro Dolmetscher und Stunde in Rechnung gestellt. Die Ganz- bzw. Halbtagessätze sowie die Überstunden werden ab dem vom Auftraggeber gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der/die Dolmetscher am Veranstaltungsort erwartet werden, berechnet. Ein späterer Veranstaltungsbeginn bleibt unberücksichtigt. Begonnene Stunden werden als ganze berechnet. Für Einsätze ab 22:00 Uhr werden Zuschläge zu den üblichen Halb-, Ganz- bzw. Überstundensätzen berechnet. Diese betragen zwischen 50 % und 100 %. Alternativ dazu können auch Pauschalen für genau im Vertrag spezifizierte Zeiten berechnet werden. In diesem Fall berechnen sich Überstunden ab dem Ablauf der spezifizierten Zeit. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, werden für die Organisation keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Das Honorar versteht sich für die Dolmetschung ohne technische Hilfsmittel (Konsekutiv-, Begleit- oder Gesprächsdolmetschungen) bzw. für die reine Verdolmetschung mittels Simultandolmetschanlage (Simultandolmetschung). Angebote der Sprachen Koll GmbH sind grundsätzlich unverbindlich.

Rechnungslegung und -bezahlung Rechnungen der Sprachen Koll GmbH sind im Allgemeinen fällig bei Erhalt. Bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb der Republik Österreich hat der vereinbarte Rechnungsbetrag spätestens drei (3) Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Firmenkonto der Sprachen Koll GmbH einzugehen. Eine Nichterfüllung dieser Bedingung berechtigt Sprachen Koll zur Nichterbringung der vereinbarten Leistung, wobei in diesem Fall der Vertrag als storniert gilt und die Regelungen für den Stornofall in Kraft treten. Etwaige Mehrleistungen/Überstunden werden nach der Veranstaltung abgerechnet. Sämtliche Überweisungsgebühren und Bankspesen sind von Auftraggeber zu tragen. Wünscht der Auftraggeber eine Aufsplittung des Rechnungsbetrages auf mehrere Rechnungsadressaten, so stellt Sprachen Koll GmbH pro Adressaten EUR 10.00 zur Abdeckung der sich aus einer derartigen Aufsplittung ergebenden Mehrkosten (Bank- und Postgebühren, Steuerberater etc.) in Rechnung.

Mängel Bei etwaigen Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität der Dolmetschung ist dieser verpflichtet, 1) umgehend (nicht später als zehn (10) Minuten nach Gewahrwerdung) den Ansprechpartner bei Sprachen Koll vor Ort mit konkreter Bezeichnung der beanstandeten Mängel und mit Bezug auf den betreffenden Dolmetscher zu verständigen, 2) umgehend (nicht später als dreißig (30) Minuten nach Gewahrwerdung) telefonischen Kontakt mit dem Büro von Sprachen Koll unter der Telefonnummer +43 (0) 7239 21777 (Gramastetten) unter konkreter Bezeichnung der beanstandeten Mängel und mit Bezug auf den betreffenden Dolmetscher aufzunehmen, 3) umgehend (nicht später als eine (1) Stunde) die beanstandeten Mängel konkret und mit Bezug auf den betreffenden Dolmetscher der Sprachen Koll schriftlich per E-Mail anzuzeigen 4) den beanstandeten Mangel nachzuweisen (etwa an Hand von Tonbändern). Beanstandungen, die erst nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung angesprochen werden, können nicht berücksichtigt werden. Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen der Dolmetschung besteht von Seiten des Auftraggebers ausschließlich gegenüber dem einzelnen Mitglied des Dolmetschteams, nicht jedoch gegenüber der Sprachen Koll GmbH 5) Bei direkten Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und einem Mitglied des Dolmetschteams ist die jeweilige Ansprechperson der Sprachen Koll GmbH unverzüglich zu informieren und ist die Sprachen Koll GmbH der ausschließliche Ansprechpartner. Sprachen Koll haftet nicht für Handlungen jeglicher Art durch ihre Subunternehmer, die sich aus Streitigkeiten dieser mit dem Auftraggeber ergeben und über den Rahmen einer mündlichen Besprechung hinausgehen.

Ausschließlichkeit Sprachen Koll steht dem Auftraggeber vor, während und nach der Veranstaltung als alleiniger Ansprechpartner bezüglich des Auftrages zur Verfügung und bietet ihre Leistungen entweder als Gesamtpaket oder einzeln an. Es wird darauf verwiesen, dass es Dolmetschern und Übersetzern der Sprachen Koll GmbH ausdrücklich vertraglich untersagt ist, mit Auftraggebern der Sprachen Koll GmbH direkt zusammenzuarbeiten bzw. ihre Dienste bei diesen zu bewerben (z.B. durch das Verteilen von Visitenkarten usw.). Kunden der Sprachen Koll GmbH erklären sich bereit, bei einem derartigen Zwischenfall Sprachen Koll GmbH umgehend davon zu verständigen bzw. im Falle eines Verstoßes, an dem sie als Auftraggeber an einen Dolmetscher oder/und Übersetzer der Sprachen Koll GmbH beteiligt sind, bei einem Rechtsstreit für die Sprachen Koll GmbH als Zeugen zu erscheinen.

Rücktritt vom Vertrag bei Vor-Ort-Dolmetschterminen Tritt der Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei:

a) Rücktritt bis zu einem Monat vor Veranstaltungsbeginn 30 % b) Rücktritt von zwischen einem und einem halben Monat vor Veranstaltungsbeginn 50 % c) Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 100 %

der im Vertrag vereinbarten Vertragssummer zuzüglich 20 % USt. zu entrichten. Auslagen, die der Sprachen Koll oder Subunternehmern bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts entstanden sind (z. B. bereits gebuchte Flug-, Bus- oder Zugtickets der Dolmetscher, Hotelbuchungen), sind zuzüglich zu entrichten. Kosten für den der Fa. Sprachen Koll oder den Subunternehmern entstandenen Zeitaufwand (z.B. für bereits erfolgte Buchungen von Dolmetschern, Briefings, Vorbereitungszeit der Dolmetscher usw.) sind zuzüglich in voller Höhe zu entrichten.

Stornierungen von Online-Dolmetschterminen Stornierungen von Online-Dolmetschterminen seitens des Kunden können bis vier (4) Tage vor dem vereinbarten Online-Dolmetschtermin kostenlos vorgenommen werden.Kurzfristigere Stornierungen unter vier (4) Tagen vor dem vereinbarten Dolmetschtermin werden diesem mit 50 % der vereinbarten provisorischen Vergütung (zzgl. USt.) verrechnet. Sind Sprachen Koll oder ihren Subunternehmern durch den geplanten Dolmetscheinsatz bereits Kosten entstanden oder wurde bereits vor dem Zeitpunkt der Stornierung Zeit für den Dolmetscheinsatz aufgewendet, so sind die Kosten auch im Falle einer Stornierung vom Auftraggeber zu tragen. Zeitaufwand und Kosten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Vorbereitungszeit des Dolmetschers, Kosten für Ausrüstung oder Programme, die spezifisch für diesen Dolmetschauftrag benötigt wurden oder Testcalls.

III. UMFANG DER LEISTUNG – ÜBERSETZUNGEN

Auftragserteilung – Übersetzungen Sprachen Koll erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung. Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls Sprachen Koll vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte.

Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Sprachen Koll zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung vom Sprachen Koll an den Kunden übersandt worden ist.

Für Sprachen Koll kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie Sprachen Koll bei Auftragserteilung mitteilt.

Sprachen Koll kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern von Sprachen Koll sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Sprachen Koll rechtsverbindlich.

Sprachen Koll ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Aufrichtigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss oder andere Sicherheiten zu verlangen.

Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung Sprachen Koll fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Sprachen Koll eine Übersetzung. Sprachen Koll verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

Sprachen Koll ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Sprachen Koll.

Sprachen Koll liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.

Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig.

Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Sprachen Koll (siehe auch Abschnitt Datenschutz weiter unten).

Lieferfristen Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. Sprachen Koll unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte sie feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann.

Kann Sprachen Koll eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich ihrer Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Sprachen Koll jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit.

Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem und/oder Internet, usw. als ausgeführt. Bei Postversand – in der Regel per Einschreiben – entfällt eine mögliche Versandhaftung durch Sprachen Koll ab der Übergabe an die Österreichische Post (siehe auch Punkt „Haftung“ unten).

Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt. Der Auftraggeber unterstützt Sprachen Koll bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.

Änderung und Annullierung von Aufträgen Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist Sprachen Koll berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit.

Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist Sprachen Koll berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Sprachen Koll stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

Sollte Sprachen Koll für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50 % des angegebenen Preises in Rechnung stellen.

Nutzungsrechte Sprachen Koll überträgt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechten an der Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies Sprachen Koll vorher anzuzeigen, und ohne, dass eine Zustimmung von Sprachen Koll erforderlich ist.

Beim Erstellen von Übersetzungen können sogenannte Übersetzungsspeicher als Hilfsmittel verwendet werden. Sollten sich Rechte wie Nutzungsrechte oder Datenbankrechte aus der Verwendung der Übersetzungsspeicher ergeben, besitzt Sprachen Koll diese, sofern nicht anders vereinbart.

Preise und Zahlung Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Kunden sind Netto-Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).

Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im Voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.

Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Sprachen Koll stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Sprachen Koll berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Sprachen Koll berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Sprachen Koll in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Sprachen Koll berechtigt, diesen geltend zu machen. Sprachen Koll kann bei der Geltendmachung ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftragssteller zu tragen.

Abnahme und Gewährleistung Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber Sprachen Koll zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.

Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde Sprachen Koll eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Sprachen Koll das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.

Sofern die Reklamation begründet ist, ist Sprachen Koll berechtigt, die gelieferte Übersetzung innerhalb von angemessener Zeit zu verbessern oder anzupassen. Sofern Sprachen Koll dem Wunsch nach Korrektur oder Anpassung aus redlichen Gründen nicht entsprechen kann, kann Sprachen Koll nach eigenem Ermessen einen Rabatt auf den Preis geben.

Sollten Sprachen Koll und der Auftraggeber nicht zu einer Übereinkunft kommen, kann der Fall bei einer Schlichtungsstelle vorgelegt werden, die auf Streitigkeiten über vergleichbare Dienstleistungen spezialisiert ist. Sollte der Auftraggeber dem zustimmen, ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle für beide Parteien bindend.

Haftung Sprachen Koll haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines ihr zuzuordnenden Fehlers ist. Sprachen Koll haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen.

Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes exkl. USt der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung von Sprachen Koll ist jedoch auf jeden Fall auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.

Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet Sprachen Koll von jeglicher Haftung.

Die Beurteilung, ob die Verwendung eines von Sprachen Koll zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der von Sprachen Koll gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

Sprachen Koll haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Sprachen Koll haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den von Sprachen Koll gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden (siehe auch Punkt „Lieferfristen“ oben).

Sprachen Koll haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.

Der Auftraggeber sichert Sprachen Koll Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung von Sprachen Koll auf Grund dieses Absatzes aus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, Sprachen Koll gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.

Auflösung Sprachen Koll ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. Sprachen Koll ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.

Kann Sprachen Koll ihren Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist sie berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

Sollte Sprachen Koll auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten verpflichtet.

Rechte Dritter und Freistellung Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Sprachen Koll ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

Der Kunde stellt Sprachen Koll und deren Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

Werberecht Sprachen Koll ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden in Form ihres Logos als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Option ausdrücklich.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag gilt als in der Republik Österreich abgeschlossen und unterliegt österreichischem Recht.

Datenschutzbestimmungen

Allgemeines

Sprachen Koll ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.

Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn Sprachen Koll keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

Auf Wunsch des Auftraggebers können auch alle über die früheren Aufträge und des betreffenden Schriftverkehrs gespeicherte Daten, gegen eine Aufwandsentschädigung, vorgelegt werden.

Verschwiegenheitspflichten Sprachen Koll GmbH ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung eines Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden. Sie bleibt auf Lebenszeit der Sprachen Koll, ihrer Mitarbeiter und Rechtsfolgen aufrecht!

Höhere Gewalt Für den Fall der Höheren Gewalt ist Sprachen Koll berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Naturereignisse, Vulkanausbrüche und deren Folgen, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen, Zufall, Krankheit, Unfall, Tod.

Schlussbestimmungen Sämtliche spezifischen, in diesen AGB erwähnten Beträge sind wertgesichert, wobei als Basis der von der jeweils zuständigen österreichischen Behörde für den Monat Mai 2016 veröffentlichte Wert als Basis herangezogen wird. Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie der jeweiligen Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und den Einzelverträgen sich ergebenden Streitigkeiten ist Linz. ES GILT ÖSTERREICHISCHES RECHT

Stand: 08.05.2024 © Sprachen Koll GmbH.

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