Geburtsurkunde übersetzen lassen

Die Sprachen Koll GmbH ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Geburtsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen müssen. Egal aus welchem Grund Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde benötigen, Sie können sich auf unsere professionellen und schnellen Übersetzungen verlassen.

Notariell beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden

Dieses amtliche Dokument enthält Informationen zur Geburt des Kindes, wie den Geburtsort und die Geburtszeit sowie Informationen über die Eltern. Eine Übersetzung der Geburtsurkunde wird meistens für behördliche Angelegenheiten im Ausland notwendig. Zum Beispiel bei einer Heirat im Ausland oder bei einem Wohnortswechsel kann eine Übersetzung einer ausländischen Geburtsurkunde benötigt werden, es kann sich aber auch um diverse geschäftliche oder akademische Zwecke handeln.

Wer kann Dokumente wie Geburtsurkunden übersetzen? Und muss eine Übersetzung von Geburtsurkunden notariell beglaubigt sein?

Damit die übersetzte Abschrift der Geburtsurkunde bei Ämtern und Behörden akzeptiert und ihre Echtheit in der Zielsprache offiziell bestätigt wird, braucht es schließlich noch die Beglaubigung der übersetzten Geburtsurkunde. Eine eigenhändige Übersetzung ist daher für amtliche Zwecke nicht gültig. In Österreich wird diese Aufgabe von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen erledigt. In anderen Ländern, wie Portugal oder der Schweiz, übernehmen das notariell beeidigte ÜbersetzerInnen. Diese bestätigen mit Unterschrift, Datum, Beglaubigungsformel und Rundstempel rechtskräftig, dass es sich um eine wahrheitsgemäße und dem Original vollständig entsprechende Übersetzung handelt.

Hier ist zu beachten, dass sowohl das Ausgangsdokument als auch die beglaubigte Übersetzung im Original vorgelegt werden müssen, denn auch eine Kopie der Übersetzung ist nicht rechtsgültig.

Um die Übersetzung möglichst zeitnah für Sie anfertigen zu können, benötigen wir das vollständige Originaldokument von Ihnen. Des Weiteren ist es wichtig, dass das Dokument gut leserlich ist.

In welche Sprachen kann die Geburtsurkunde übersetzt werden?

Dank unseres großen Teams an internen und freiberuflichen ÜbersetzerInnen können wir Ihre Geburtsurkunden in nahezu jede gewünschte Sprache übersetzen. Alle von uns angefertigten Übersetzungen werden von qualifizierten MuttersprachlerInnen der Zielsprache ausgeführt und abhängig von Ihrem Auftrag werden unsere Übersetzungen neben der standardmäßigen Korrektur- und Qualitätsprüfung zusätzlich einem ausführlichen Lektorat durch eine/n zweite/n ÜbersetzerIn unterzogen.

Wir können Ihnen mit professionellen und raschen Übersetzungen von beispielsweise spanischen, englischen, ukrainischen und polnischen Geburtsurkunden zur Seite stehen.

Was die Beglaubigung der übersetzten Geburtsurkunden betrifft, können wir Ihnen momentan in den Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch zur Seite stehen.

Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?

Pauschal kann das leider nicht bestimmt werden. Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung hängen vom Umfang des Ausgangstextes, der Sprachenkombination und der Dringlichkeit des Auftrages ab. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und lassen Sie uns Ihre zu übersetzenden Dokumente zukommen. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen dann ein individuelles und unverbindliches Angebot und berücksichtigen Ihre Wünsche für den Auftrag.

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Mag. Sandra Robitsch - Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin

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