Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten

Es kann vorkommen, dass Sie eine schriftliche, beglaubigte Übersetzung von Dokumenten benötigen. Zum Beispiel kann deren Vorlage bei Behörden, Ämtern, Gerichten oder Bildungseinrichtungen nötig sein.

Das Übersetzungsbüro Sprachen Koll kann Ihre offiziellen Dokumente wie Patente, Geburtsurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse, Schul- und Arbeitszeugnisse, Apostillen und Gerichtsunterlagen – und dies ist nur eine kleine Auswahl der amtlichen Urkunden – professionell und sachkundig in die gewünschte Sprache übersetzen, samt der erwähnten Beglaubigungsformel, Unterschrift und Rundsiegel.

Ihre Dokumente beglaubigt übersetzen lassen

Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Nur vereidigte/ermächtigte ÜbersetzerInnen dürfen eine Übersetzung beglaubigen. Es ist nicht möglich, dass beispielsweise ein/e NotarIn eine Übersetzung beglaubigt. Ein/e NotarIn darf nur die Echtheit oder eine Kopie eines vorgelegten Dokuments bestätigten.

Die Sprachen Koll GmbH verfügt über einen Pool von festangestellten und freiberuflichen ÜbersetzerInnen mit einem Auge fürs Detail, die öffentlich bestellt und vereidigt sind und die somit eine zuvor persönlich erstellte schriftliche Übersetzung beglaubigen und damit amtlich machen dürfen.

Mit Unterschrift und Rundsiegel wird die Übersetzung zu einer offiziellen Urkunde, für deren inhaltliche Richtigkeit der/die ermächtigte ÜbersetzerIn haftet. Aus diesem Grund lehnen wir daher Fremdübersetzungen für eine Beglaubigung ab.

Wann müssen Übersetzungen beglaubigt werden?

Amtlich beglaubigte Übersetzungen sind dann nötig, wenn Behörden oder Ämter Dokumente in einer anderen Sprache benötigen, um deren Echtheit offiziell zu bestätigen. Mit Unterschrift, Datum, Beglaubigungsformel und Rundstempel bestätigt der/die ÜbersetzerIn rechtskräftig, dass es sich um eine wahrheitsgemäße und dem Original vollständig entsprechende Übersetzung handelt.

Es ist wichtig, hier anzumerken, dass sowohl das Ausgangsdokument als auch die beglaubigte Übersetzung im Original vorgelegt werden müssen. Eine Kopie der Übersetzung ist nicht rechtsgültig. Um die Übersetzung möglichst zeitnah für Sie anfertigen zu können, benötigen wir das vollständige Originaldokument von Ihnen.

Der Ablauf bei beglaubigten Übersetzungen

Wie kann ich mir den Ablauf bei einer beglaubigten Übersetzung vorstellen?

Sie legen uns Ihr vollständiges Originaldokument vor. Nach der Sichtung durch unsere ProjektmanagerInnen wird dieses dem/der geeigneten beeidigten ÜbersetzerIn vorgelegt, welche/r es fachkundig in die entsprechende Sprache übersetzt.

Bitte beachten Sie, dass Sprachen Koll auch hier, wie bei allen Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen, der Schweigepflicht unterliegt und der Inhalt Ihrer persönlichen Unterlagen von uns nicht an Dritte weitergegeben und stets vertraulich behandelt wird.

Wenn die Übersetzung abgeschlossen ist, versieht der/die ÜbersetzerIn diese mit der Beglaubigungsformel, einem Rundsiegel, Unterschrift und Datum. Damit ist der Prozess auf unserer Seite abgeschlossen und Sie erhalten Ihre offizielle Übersetzung und das Originaldokument von uns zurück.

Juristisch gesehen gibt es keine zeitlich eingeschränkte Gültigkeitsdauer, jedoch kann es bei bestimmten Urkunden Abweichungen geben. Bitte informieren Sie sich hierüber im Voraus bei der entsprechenden Behörde, welche die beglaubigte Übersetzung verlangt.

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen

Gerne stellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre beglaubigte Übersetzung durch unser Übersetzungsbüro Sprachen Koll GmbH zur Verfügung. Schnell und unverbindlich.

Jetzt online Kontakt aufnehmen!

Frequently Asked Questions

Wie erhalte ich ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung meiner Dokumente?

Senden Sie uns gerne eine E-Mail an office@sprachen-koll.at oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir antworten Ihnen innerhalb von einer Stunde. Es ist wichtig, dass Sie uns alle zu übersetzenden Dokumente zusenden, damit wir Ihnen ein präzises und unverbindliches Angebot erstellen können. Wichtig wäre, dass Sie uns bei Ihrer Anfrage Informationen zur Zielsprache, zum gewünschten Liefertermin und zur Art der Beglaubigung zukommen lassen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Woher weiß ich, ob ich ein Original oder eine Kopie beglaubigen lassen muss?“)

Prozess

  1. Sie senden uns Ihre Anfrage mit allen nötigen Dokumenten und Informationen. Bitte klären Sie folgende Punkte vorab:
    • Wurde mit der entsprechenden Behörde geklärt, ob diese eine Beglaubigung mit der Originalurkunde oder einer Kopie oder eine digitale Beglaubigung wünscht?
    • Müssen die Dokumente vor der Beglaubigung erst noch mit einer Apostille versehen werden, damit diese gleich mit übersetzt und beglaubigt werden kann? (siehe „Was ist eine Apostille und wo erhalte ich diese?“)
  2. Wir erstellen Ihnen ein Angebot inkl. Lieferzeit.
  3. Sie bestätigen unser Angebot und wir starten umgehend mit der Übersetzung.
  4. Auf Wunsch versenden wir Ihre beglaubigte Übersetzung per Post oder vereinbaren gerne eine Abholung an einem unserer Standorte.
  5. Mit der Lieferung der beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie auch unsere Rechnung, auf welcher Sie unsere Bankdaten finden. Bei Abholung haben Sie auch die Möglichkeit, mit Karte oder in bar zu bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Originaldokument und einer Kopie?

Ein Originaldokument ist das Dokument in Papierform, welches Sie in der Hand halten, z. B. Ihre originale Geburtsurkunde oder der Reisepass. Wenn wir ein Originaldokument beglaubigen sollen, müssen Sie uns dieses per Post schicken oder an einem unserer Standorte abgeben (ausschließlich mit Terminvereinbarung). In vielen Fällen können wir direkt vor Ort beglaubigen, sodass Sie alles direkt wieder mitnehmen können. Andernfalls schicken wir gerne alles per Post zu Ihnen.

Die Kopie eines Dokuments ist das Foto oder der Scan, den Sie uns per E-Mail zukommen lassen. In diesem Fall heften wir die beglaubigte Übersetzung an Ihre ausgedruckte Kopie. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, dies bei uns abzuholen oder einen Postversand zu wählen.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Kopie Ihres Dokuments digital zu beglaubigen, also mit einer elektronischen Signatur (siehe "Was ist eine digitale Beglaubigung bzw. elektronische Signatur?")

Woher weiß ich, ob ich ein Original oder eine Kopie beglaubigen lassen muss?

Dies muss bitte vorab mit den jeweiligen Behörden abgeklärt werden. Wir können diese Entscheidung leider nicht für den Kunden treffen.

Alle Behörden in Österreich müssen digitale Beglaubigungen akzeptieren, sodass eine Ausfertigung in Papierform nicht unbedingt erforderlich ist. Für jedes andere Land müssen die Richtlinien bitte vorab geklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente wie ein Personalausweis, Führerschein oder Reisepass nicht im Original beglaubigt werden können. Die Beglaubigung von Originalen setzt voraus, dass die Übersetzung an diese angeheftet werden kann. Ausweisdokumente können demnach nur als Kopie oder digital beglaubigt werden.

Was ist eine digitale Beglaubigung bzw. elektronische Signatur?

Zunächst weisen wir darauf hin, dass die digitale Beglaubigung bei einem Originaldokument nicht möglich ist, dies geht nur mit einer Kopie bzw. einem gescannten Dokument. Die digitale Beglaubigung wird Ihnen per E-Mail im PDF-Format zugestellt und ist somit die schnellste und preiswerteste Variante.

Digitale Beglaubigungen mit einer elektronischen Signatur müssen von österreichischen Behörden anerkannt werden. Falls die Übersetzung für ein anderes Land ausgestellt wird, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Stelle, ob eine digitale Beglaubigung anerkannt wird.

Kann ich die beglaubigte Übersetzung sowohl digital als auch in Papierform erhalten?

Ja, das ist kein Problem. Unser Angebot gilt immer für nur eine Ausfertigung, d. h. entweder digital oder in Papierform. Sollten Sie weitere Ausfertigungen (digital oder in Papierform) wünschen, wird eine weitere Beglaubigungsgebühr in Rechnung gestellt.

Wann macht ein „Scan vorab“ für meine beglaubigte Übersetzung Sinn?

Bei Ausfertigungen in Papierform können wir Ihnen vor dem Postversand gerne einen Scan zukommen lassen (gegen einen kleinen Aufpreis).

Der Scan der beglaubigten Übersetzung ist nicht mit einer digitalen Beglaubigung zu verwechseln. Denn der Scan hat keine elektronische Signatur und ist schlichtweg nur eine gescannte Version Ihrer Ausgangsdokumente und unserer Übersetzung samt Beglaubigungsklausel und Stempel.

Wo schicke ich meine Originaldokumente hin?

Wir haben drei Büros in Österreich: in Gramastetten (Hauptsitz), Linz und Wien. Bitte besprechen Sie vorab mit uns, wo Sie Ihre Dokumente gerne abgeben bzw. abholen möchten und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Sie können Ihre Dokumente gerne jederzeit in unseren Briefkasten einwerfen. Bitte fügen Sie den Dokumenten aber eine Notiz mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer hinzu, damit wir die Unterlagen sofort zuordnen können. Möchten Sie Ihre Dokumente gerne persönlich bei uns abgeben, bitten wir Sie uns vorher kurz zu kontaktieren, damit wir sicherstellen können, dass diese entgegengenommen werden können.

Büro Gramastetten (Hauptsitz):
Marktstraße 35A
4201 Gramastetten
Tel.: +43 (0) 676/5490054

  • Hier dürfen Sie Ihre Dokumente gerne jederzeit in den Briefkasten einwerfen, sollte das Büro nicht besetzt sein.

Büro Linz:
Marienstraße 7 / Top 7
4020 Linz
Tel.: +43 (0) 676/5490054

  • Es gibt keinen für Kunden erreichbaren Briefkasten, weswegen unbedingt ein Termin mit uns für eine Übergabe und/oder Abholung von Dokumenten vereinbart werden muss.

Büro Wien:
Währinger Straße 168 / Top 3
1180 Wien
Tel.: +43 (0) 676/4831161

  • Es gibt keinen für Kunden erreichbaren Briefkasten, weswegen unbedingt ein Termin mit uns für eine Übergabe und/oder Abholung von Dokumenten vereinbart werden muss.

Postversand/DHL
Es gibt drei Möglichkeiten, Ihre Dokumente (im Inland) zu verschicken:

  1. Normaler Postversand: Zustellung innerhalb von 2-3 Werktagen.
  2. Einschreiben: Zustellung innerhalb von 1-2 Werktagen (mit Sendungsverfolgung).
  3. Express bzw. EMS: Zustellung am Tag nach der Postaufgabe bis 13:00 Uhr.

Natürlich versenden wir Ihre Dokumente auf Wunsch gerne auch in jedes andere Land, innerhalb sowie außerhalb der EU.

Über die Portokosten informieren wir Sie gerne bei der Angebotsstellung, da diese je nach Zielland und gewünschter Variante variieren.

Sie haben auch die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Kurierservice oder DHL zu beauftragen, um Ihre Dokumente in einem unserer Büros abholen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung ab Übergabe an die Post, den Kurierservice oder DHL nicht mehr in unserer Verantwortung liegt, weshalb wir nur die Richtwerte der Post für das Eintreffen der Sendung angeben können.

Was ist eine Apostille bzw. Überbeglaubigung und wo erhalte ich diese?

Die Apostille für die Originalurkunde bescheinigt die Echtheit der Urkunde und ermöglicht damit deren internationale Anerkennung. Die Apostille für die Originalurkunde muss immer bei der ausstellenden Behörde eingeholt werden und kann nicht durch den Gerichtsdolmetscher eingeholt werden. Die Apostille muss vor der Übersetzung am Dokument angebracht werden.

Beglaubigte Übersetzungen für das Ausland
Muss das gewünschte Dokument im Ausland (außerhalb der EU) vorgelegt werden, ist meist noch eine zusätzliche Überbeglaubigung bzw. Apostille der Übersetzung notwendig. Damit wird vom Landesgericht, an dem der Gerichtsdolmetscher eingetragen ist, bestätigt, dass der Übersetzer gerichtlich zertifiziert ist und seine Beglaubigung gültig ist.

Gerne kümmern wir uns im Anschluss an die Übersetzung auch um die Überbeglaubigung.

Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Stelle, bei der Sie eine Übersetzung einreichen möchten, ob eine Apostille und Überbeglaubigung erforderlich sind. Auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres informiert Sie darüber, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind.

Kontakt South Africa

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Constantia, Cape Town, 7806 South Africa

Tel.: +27 81 770 7700
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Mag. Sandra Robitsch - Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin

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